GAK-Kleinprojekte 2025
Die LEADER-Region „Hohe Mark“ startet mit einem digitalen Info-Abend ins neue Jahr.
Da es eine Richtlinienänderung für das GAK-Förderprogramm „Kleinprojekte“ gab, findet am 25.02.2025 um 18:00 Uhr vorab ein digitaler Info-Abend per Zoom statt, an dem alle Teilnehmer:innen Ihre Förderfragen stellen können.
Wenn Sie Interesse daran haben, bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Donnerstag, den 20.02.2025, anzumelden. Wir werden Ihnen kurz vor Veranstaltungsbeginn den Einwahllink per Mail zusenden.
Anmeldung zum digitalen Info-Abend
Kleinprojekte in der Region „Hohe Mark“ werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
GAK-Kleinprojekte
Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen (und bis 2022 in VITAL.NRW-Regionen) umgesetzt werden können.
B ürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Fördermodalitäten 2025
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Diese können von den diesjährigen Neuwahlen betroffen sein. Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag, dass sich aus diesen Verzögerungen ein kürzerer Durchführungszeitraum für Sie ergeben kann.
Die LEADER-Region Hohe Mark ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.
- Förderzeitraum: 03.03. – 11.04.2025
- Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
- Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
- Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
- Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
- Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
- Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
- Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
- Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
- Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
- Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region Hohe Mark aktiv mit!
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region Hohe Mark (c/o projaegt gmbh), Andrea Große-Heidermann, in Verbindung. Telefonisch unter 02561 – 917169-11 oder regionalmanagement@leader-hohe-mark.de
Weitere Dokumente finden Sie bald unter https://leader-hohe-mark.de/downloads. Aktuell überarbeiten wir diese für Sie.
Kleinprojekt-Beispiele aus den Vorjahren finden Sie beispielsweise unter https://leader-hohe-mark.de/kleinprojekte-2024.