
GAK-Kleinprojekte 2026



Kleinprojekte in der Region „Hohe Mark“ werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.



GAK-Kleinprojekte
Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen (und bis 2022 in VITAL.NRW-Regionen) umgesetzt werden können.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Fördermodalitäten 2026
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die LEADER-Region Hohe Mark ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.
Bewerbungsphase: 02.03.2026 - 02.04.2026
Förderquote: max. 80 % der förderfähigen Kosten
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
Juristische Personen des privaten Rechts
Natürliche Personen und Personengesellschaften
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Wenn Sie sich der Wirkungsweise Ihres Projektkonzeptes nicht sicher sind, sprechen Sie bitte für eine Einschätzung das Regionalmanagement an.
Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region Hohe Mark aktiv mit!
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region Hohe Mark (c/o projaegt gmbh), Andrea Große-Heidermann, in Verbindung.
Einreichung eines Projektkonzeptes
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses erfolgen.
Mit diesem Link gelangen Sie zur Antragstellung: Kleinprojekte 2026 (Link folgt am 02.03.2026).
Der digitale Antragsprozess sieht vor, dass alle zur Antragstellung benötigte Unterlagen hochgeladen werden. Das sind u. a.:
Angebot/e
ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit
optional: Lageplan
optional: Fotos
Der Antragsprozess kann jederzeit unterbrochen, zwischengespeichert und später wieder aufgenommen werden. Nur vollständige Anträge können am Ende des Prozesses abgeschickt werden. Die antragstellende Person erhält im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 02.04.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!
Bei Fragen zum Programm oder zum digitalen Antragsprozess kontaktieren Sie Andrea Große-Heidermann unter dieser E-Mailadresse regionalmanagement@leader-hohe-mark.de oder auch gern telefonisch unter folgender Nummer: 02561 917169-11.

